Der Bayerische Sozialbericht erscheint einmal in jeder Legislaturperiode
Um differenziert, umfangreich und neutral über die Arbeits- und Sozialpolitik der Bayerischen Staatsregierung zu informieren, erscheint einmal in der Legislaturperiode der Bericht der Staatsregierung zur sozialen Lage in Bayern (Bayerischer Sozialbericht). Entsprechend dem Auftrag des Bayerischen Landtags orientiert sich der Bericht dabei an den Lebenslagen von Menschen (sog. Lebenslagenkonzept). So werden etwa die Lebenslagen von „Familien“, „Erwerbstätigen/Arbeitslosen“, „Kindern/Jugendlichen“, „Älteren Menschen“ und „Pflegebedürftigen“ dargestellt.
Letzter Bericht aus dem Jahr 2009
Der letzte (zweite) Bayerische Sozialbericht ist im Februar 2009 erschienen. Die Veröffentlichung des Berichts war der Startschuss für rege Diskussionen in der Gesellschaft über Armut und Reichtum, über die Chancen von Kindern in Bayern, über demographische Herausforderungen, den Wandel von Leitbildern und generell über die Frage, wie Bayerns Gesellschaft in Zukunft aussehen soll. Diese Diskussionen sollen auch zukünftig weitergehen. Der nächste Bayerische Sozialbericht ist für das Jahr 2012 geplant.
Jährliche Statistikberichte
Fortlaufend werden seit 2010 nun auch jährlich ausgewählte Kernindikatoren zur sozialen Lage in Bayern fortgeschrieben. Diese Statistikberichte, die sich vor allem im Hinblick auf Umfang, Tiefe und Fragestellung vom Bayerischen Sozialbericht unterscheiden, beinhalten Grunddaten zu „Arbeitsmarkt“, „Einkommen“, „Armut“ und „Reichtum“ sowie aktuelle Analysen zu wechselnden Schwerpunktthemen (z.B. Migration, Renten, etc.).
Sozialberichterstattung bundesweit etabliert
Die Sozialberichterstattung hat sich auch auf Bundesebene und in vielen anderen Bundesländern (vgl. weiterführende Informationen unten) etabliert. Auch eine ständig wachsende Zahl von Kommunen erstellt regelmäßig Berichte (z.B. der Bezirk Oberbayern). Wichtige Impulse kommen des Weiteren von Verbänden, die selbst Sozialberichte erstellen oder in Auftrag geben.