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Welche Ziele verfolgt die Jugendsozialarbeit an Schulen?
JaS - Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine besonders intensive Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie soll sozial benachteiligte junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Auch bei schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen sollen dadurch die Chancen junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden.
Viele wissenschaftliche Studien und nicht zuletzt PISA zeigen:
Der soziale und familiäre Hintergrund junger Menschen, sowie eine positive Persönlichkeitsentwicklung mit einem förderlichen Umfeld sind in hohem Maße mitentscheidend für den schulischen Erfolg. Deshalb sollen durch eine sinnvolle Ergänzung und enge Verknüpfung von Jugendhilfe und Schule die Chancen, das Wissen und Können junger Menschen in Bayern verbessert werden:
- JaS nimmt sozial benachteiligte junge Menschen besonders in den Blick,
- reagiert mit ihren Leistungen auf gesellschaftliche Entwicklungen und
- stellt eine professionelle sozialpädagogische Hilfe zur Integration dar.
- JaS leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Chancen- und Bildungsgerechtigkeit.
Wer ist die Zielgruppe der JaS?
JaS wendet sich an junge Menschen
- die Verhaltensauffälligkeiten zeigen, z.B. gehäuftes Schule schwänzen;
- die wegen ihrer individuellen oder sozialen Schwierigkeiten voraussichtlich keine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle finden;
- aus Zuwandererfamilien, deren Integration erschwert ist;
- mit erhöhtem Aggressionspotential und Gewaltbereitschaft;
- mit Drogenproblemen;
- mit Versagens- oder Schulängsten,
- mit mangelndem Selbstwertgefühl etc..
Wie arbeitet JaS?
JaS bringt nicht nur sozialpädagogische Kompetenz ein, sondern agiert mit dem gesamten System der Jugendhilfe. Dies geschieht durch:
- Beratung und sozialpädagogische Hilfen: In Einzel- oder auch Gruppengesprächen mit den jungen Menschen werden deren Probleme im Alltag, in der Familie, in der Schule oder auch im Übergang in die Ausbildung und in den Beruf besprochen und gemeinsam Lösungswege entwickelt.
- Soziale Gruppenarbeit und Trainingskurse zur Stärkung sozialer Kompetenzen, insbesondere der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit (Streitschlichterprogramme, Anti-Aggressions-Trainings, soziale Trainingskurse)
- Elternarbeit: Innerfamiliäre oder erzieherische Probleme erfordern eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern und deren Beratung, um gemeinsam Wege, z. B. im Umgang mit Erziehungsschwierigkeiten zu finden. Hierbei können auch weitere Leistungen der Jugendhilfe einbezogen oder angeregt werden.
- Vernetzung und Koordinierung mit dem Jugendamt (Allgemeiner Sozialdienst, Jugendgerichtshilfe etc.) und Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe (z.B. Erziehungsberatungsstellen, Horten, Jugendzentren) und anderen sozialen Einrichtungen insbesondere mit Angeboten der schulischen Ganztagsbetreuung (offene und gebundene Ganztagsschule), dem Gesundheitswesen (z.B. Drogenberatungsstellen), sowie mit Polizei und Justiz.
Im Zusammenhang mit dem Übergang von der Schule in den Beruf ist die Kooperation mit der Agentur für Arbeit unverzichtbar.
An welchen Schulen kommt JaS zum Einsatz?
Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine Leistung der Jugendhilfe, die an Schulen mit gravierenden sozialen und erzieherischen Problemen zum Einsatz kommt. Die Jugendämter vor Ort stellen im Rahmen der Jugendhilfeplanung fest, an welchen Grundschulen, Haupt- und Mittelschulen, Förderschulen, Berufsschulen und Realschulen verstärkt Handlungsbedarf besteht.
Wer bietet JaS an?
- Örtliches Jugendamt
- Freie Träger der Jugendhilfe
- Kreisangehörige Gemeinde -(im Einzelfall)
Listen der Anschriften der Träger der JaS und der Einsatzorte können Sie sich nachfolgend für die einzelnen Regierungsbezirke im PDF-Format herunterladen.
- Oberbayern, Stand: Dezember 2011 (PDF, 89 KB)
- Niederbayern, Stand: Januar 2012 (PDF, 61 KB)
- Oberpfalz, Stand: Dezember 2011 (PDF, 49 KB)
- Oberfranken, Stand: März 2012 (PDF, 68 KB)
- Mittelfranken, Stand: Dezember 2011 (PDF, 54 KB)
- Unterfranken, Stand: September 2011 (PDF, 31 KB)
- Schwaben, Stand: Januar 2012 (PDF, 42 KB)
Wie fördert der Freistaat Bayern die JaS?
JaS ist ein evaluiertes, wirksames präventives Förderangebot und ein Schwerpunkt bayerischer Kinder- und Jugendpolitik. Der Freistaat Bayern unterstützt deshalb die Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei dieser Pflichtaufgabe nach § 13 SGB VIII auf der Grundlage einer Förderrichtlinie. Antragsberechtigt sind auch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.
Die staatliche Förderung erfolgt als Regelförderung im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Die Zuwendung beträgt für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft 16.360 Euro (Pauschale). Die wöchentliche Mindestarbeitszeit beträgt die Hälfte einer vollzeitbeschäftigten Fachkraft. Dies gilt auch dann, wenn sich zwei Fachkräfte eine Vollzeitstelle teilen. Die Pauschale beträgt dann 8.180 Euro.
Es ist eine berufserfahrene Fachkraft der Jugendhilfe mit abgeschlossenem sozialpädagogischem Fachhochschulstudium (Diplom Sozialpädagogin / Sozialpädagoge (FH) bzw. Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit mit dem Abschluss "Bachelor of Arts" (B.A.) Soziale Arbeit) einzusetzen.
Zum 01.07.2011 sind an 635 Haupt-, Mittel-, Förder-, Berufs- und Grundschulen in Bayern sozialpädagogische Fachkräfte der JaS mit einem Umfang von 450 Stellen im Einsatz.
Die JaS ist ein Erfolgsprogramm und hat sich kontinuierlich entwickelt, wobei sich der Freistaat seit über einem Jahrzehnt als verlässlicher Partner der Träger der öffentlichen Jugendhilfe beweist:
Erste Ausbauphase
Nach der Modellförderung in den Jahren 1999 bis 2002 hat das Bayerische Kabinett aufgrund der durch eine Evaluation bestätigten Wirkungen am 19.03.2002 das Regelförderprogramm zur Jugendsozialarbeit an Schulen - JaS beschlossen.
Auf dieser Basis wurden die Modelle in die Regelförderung überführt und weitere JaS-Stellen in 2002 an Haupt-, Förder-(Hauptschulstufe) und Berufsschulen installiert. Das Ziel, bis 2012 350 sozialpädagogische JaS-Fachkräfte der Jugendhilfe an 500 Schulen zu fördern, konnte bereits 2009, also drei Jahre früher, erreicht werden.
Zweite Ausbauphase: JaS 1000 - ein Meilenstein zur weiteren Chancen- und Bildungsgerechtigkeit
Am 16.07.2008 hat der Bayerische Landtag beschlossen, das Konzept für die Jugendsozialarbeit an Schulen weiterzuentwickeln. Das Programm, das in der ersten Ausbauphase auf Hauptschulen, die Hauptschulstufen der Förderschulen und die Berufsschulen konzentriert war, soll so weiter entwickelt werden, dass neben Haupt-, Förder- und Berufsschulen entsprechend dem tatsächlichen Bedarf, insbesondere Grundschulen entsprechend der präventiven Schwerpunktsetzung und den finanziellen Möglichkeiten schrittweise in das Förderprogramm einbezogen werden sollen.
Der Bayerische Ministerrat hat am 23.06.2009 folgenden Beschluss gefasst:
- Weiterer Ausbau der JaS auf insgesamt 1000 Stellen
- Öffnung für die Grundschulen vor dem Hintergrund der frühen Prävention
- Sicherstellung eines qualifizierten Fortbildungsangebots
- Wirksamkeitsanalyse durch eine Evaluierung des Förderprogramms
Die staatliche Förderung neuer Stellen erfolgt nach drei Prioritäten:
- I. Priorität: Haupt-, Mittel-, Förder- und Berufsschulen (wie bisher)
- II. Priorität: Grundschulen (mit einem Migrantenanteil von über 20 Prozent)
- III. Priorität: Realschulen (in besonders gelagerten Einzelfällen)
Den bayerischen kreisfreien Städten und Landkreisen wurden / werden in den Jahren 2011, 2012 und 2013 Mittel im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets auf dem Wege der Kosten der Unterkunft zum Zwecke der sozialpädagogischen Förderung sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher an der Schule durch die Jugendhilfe zur Verfügung gestellt. Diese Zweckbestimmung wird von der JaS erfüllt. Zur Vermeidung von Strohfeuer-Aktionen und Doppelstrukturen hat der Bayerische Ministerrat nach gemeinsamer Vereinbarung mit dem Bayerischen Landkreistag und dem Bayerischen Städtetag am 08.02.2012 einen Beschluss zum nachhaltigen weiteren Ausbau der JaS unter Verwendung der Bundesmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gefasst:
a) Die bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte verwenden die Bundesmittel, die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets im Rahmen der KdU zur Verfügung gestellt werden, für neue JaS-Maßnahmen entsprechend der JaS-Förderrichtlinie.
b) Der Beginn der JaS-Maßnahme ist im Falle des genehmigten vorzeitigen Maßnahmebeginns im Hinblick auf eine spätere Übernahme der richtlinienkonformen Maßnahme in die Regelförderung nicht förderschädlich.
c) Der Freistaat stellt in einem ersten Schritt für die Qualifizierung der JaS-Fachkräfte die zunächst allein aus Bundesmitteln finanziert werden, entsprechend der JaS-Konzeption die erforderlichen Fortbildungsangebote zur Verfügung.
d) Der Freistaat wird in einem zweiten Schritt nach Auslauf der Bundesförderung (ab 2014) alle mit diesen Bundesmitteln neu geschaffenen richtlinienkonformen JaS-Stellen in seine Förderung mit dem unveränderten Fördersatz von 16.360 Euro (Vollzeitäquivalent) übernehmen.
e) In einem dritten Schritt erfolgt der weitere Ausbau der JaS-Stellen auf der Grundlage der JaS-Förderrichtlinie, bis der Ausbaustand JaS 1000 spätestens 2019 erreicht ist.
Nach Erreichung des Ausbauziels von 1000 Stellen soll die Erhöhung der Förderquote auf 50 Prozent erfolgen.
Alle Schritte stehen unter Haushaltsvorbehalt.
Grundlagen staatlicher Förderung
- Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen vom 04.07.2003, zuletzt geändert am 27.10.2006 (PDF, 30 KB)
- Leitfaden zur Erstellung einer Kooperationsvereinbarung zwischen Jugendhilfe und Schule nach 3.3 der Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (PDF, 14 KB)
- Kurzanleitung für die Dokumentation der JaS-Arbeit durch die JaS-Fachkräfte (PDF, 1,3 MB)
Regionale Verteilung der JaS
JaS-Einsatzorte in absoluten Zahlen
nach Regierungsbezirken aufgeschlüsselt:
| Regierungsbezirk | JaS-Einsatzorte | Stellen |
|---|---|---|
| Oberbayern | 145 | 101 |
| Niederbayern | 86 | 55 |
| Oberpfalz | 68 | 55,5 |
| Oberfranken | 67 | 49,5 |
| Mittelfranken | 88 | 69,75 |
| Unterfranken | 67 | 43 |
| Schwaben | 114 | 76,5 |
| Bayern Gesamt | 635 | 450 |
Stand: 1. Juli 2011
Regionale Verteilung nach Landkreisen und kreisfreien Städten
JaS-Einsatzorte nach Schultypen
Stand: 1. Juli 2011
Die Fortbildung - der integrale Bestandteil der JaS-Konzeption
JaS ist ein vergleichsweise neues, anspruchsvolles Arbeitsfeld der Jugendhilfe, auf dessen spezifische und anspruchsvolle Zielgruppe die Hochschulen für angewandte Wissenschaften häufig noch nicht in ausreichendem Umfang vorbereiten. JaS ist eine Jugendhilfemaßnahme im System der Schule - eigenständig in der Zielsetzung und im methodischen Vorgehen, aber in enger Kooperation mit der Schule und ihrer Zielsetzung. An die sozialpädagogischen Fachkräfte werden hohe Erwartungen hinsichtlich der Wirksamkeit ihrer Tätigkeit von Schulleitung, Lehrerinnen und Lehrern sowie von Seiten der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, aber auch der Eltern gestellt, die zudem nicht immer deckungsgleich sein müssen.
Um eine landesweite Umsetzung der fachpolitischen Zielsetzungen zu unterstützen, wurde eine Fortbildungskonzeption entwickelt. Diese soll dazu beitragen, das Profil der JaS zu schärfen, die Aufgaben, Kompetenzen und Rollenerwartungen zu klären, den Erfahrungsaustausch zu fördern und tragfähige Kooperationsformen zu entwickeln. Die Fortbildungskonzeption besteht aus folgenden Bausteinen:
- Grundkurs für alle sozialpädagogischen Fachkräfte des Förderprogramms
- Vertiefungskurse zu den Kernaufgaben der JaS-Fachkraft
- Modul in der Fortbildung aller neu berufenen Schulleitungen und Schulräte an Volks- und Förderschulen der ALP
- Tandem-Kurse gemeinsam für JaS-Fachkräfte und Lehrkräfte, die an einer Schule tätig sind
- Ausbildung von JaS-Coaches (Tandem von sozialpädagogischen Fachkräften und Lehrkräften) zur Durchführung von regionalen JaS-Coachings
- Jährliche interdisziplinäre Fachtagung
Konkrete und aktuelle Fortbildungsangebote finden Sie hier.